Iusso deinde eo ceterisque eiusdem noxae reis causam dicere cum purgari nequissent, pronuntiarunt uerba orationemque eos aduersus rem publicam habuisse, quo coniuratio deserendae italiae causa fieret.
von lotta.963 am 03.01.2017
Als ihnen und den anderen Angeklagten derselben Straftat befohlen wurde, ihre Verteidigung vorzubringen, und sie sich nicht reinwaschen konnten, erklärten sie, Worte und eine Rede gegen das Gemeinwesen gehalten zu haben, durch die eine Verschwörung zum Verlassen Italiens herbeigeführt werden könnte.
von anastasija.s am 03.07.2023
Nachdem er und seine Mitangeklagten aufgefordert worden waren, ihre Verteidigung vorzubringen, und sie sich nicht reinwaschen konnten, erklärte das Gericht, dass sie Aussagen und Reden gegen den Staat gehalten hätten, die darauf abzielten, eine Verschwörung zur Aufgabe Italiens zu begründen.