Quem nisi saguntinum scelus agitaret, respiceret profecto, si non patriam uictam, domum certe patremque et foedera hamilcaris scripta manu, qui iussus ab consule nostro praesidium deduxit ab eryce, qui graues impositas uictis carthaginiensibus leges fremens maerensque accepit, qui decedens sicilia stipendium populo romano dare pactus est.
von dana.844 am 05.11.2021
Wen nicht das saguntinische Verbrechen antreiben würde, der würde wahrlich zurückblicken, wenn nicht auf das besiegte Vaterland, so doch gewiss auf sein Haus, seinen Vater und die von Hamilcar eigenhändig geschriebenen Verträge, der, vom unserem Konsul befohlen, die Besatzung von Eryx abzog, der knirschend und trauernd die schweren Gesetze annahm, die den besiegten Karthagern auferlegt wurden, der beim Verlassen Siziliens zusagte, dem römischen Volk Tribut zu zahlen.
von kai.966 am 20.04.2016
Wenn ihn nicht das Verbrechen gegen Saguntum antreiben würde, würde er sich sicherlich erinnern, wenn nicht an seine besiegte Heimat, dann zumindest an sein Zuhause und seinen Vater und die Verträge, die Hamilcar unterzeichnet hat - Hamilcar, der seine Garnison aus Eryx abzog, als unser Konsul es befahl, der die harten Bedingungen, die den besiegten Karthagern auferlegt wurden, widerwillig und mit großem Kummer annahm, und der beim Verlassen Siziliens versprach, Rom Tribut zu zahlen.