His, qui nos poena, non crimine liberant, gratiam quidem habemus; ipsi nobis hanc dicimus legem: si omnes uoluimus, quod arguimur, non distinguimus uoluntatem a facto, omnes plectamur: si alii principum nostrorum uobis, alii regi fauerunt, non postulo, ut propter nos, qui partium uestrarum fuimus, regis fautores salui sint; illud deprecor, ne nos propter illos pereamus.
von linus976 am 19.04.2015
Wir sind dankbar gegenüber jenen, die uns eher vor Strafe bewahren als unserer Schuld zu entheben; aber wir setzen uns selbst diese Regel: Wenn wir alle das gewollt hätten, dessen wir beschuldigt werden, und wenn wir keinen Unterschied zwischen Absicht und Handlung machen, dann lasst uns alle die Strafe tragen. Wenn einige unsere Anführer unterstützten und andere den König, so fordere ich nicht, dass die Unterstützer des Königs verschont werden, nur weil wir auf eurer Seite standen. Ich bitte nur darum, dass wir nicht ihretwegen den Tod finden.
von marlen.977 am 01.02.2014
Jenen, die uns von Strafe, nicht von Schuld befreien, zollen wir zwar Dank; wir selbst verkünden uns dieses Gesetz: Wenn wir alle das gewollt hätten, dessen wir beschuldigt werden, unterscheiden wir nicht zwischen Wille und Tat, so lasst uns alle bestraft werden: Wenn einige unseren Fürsten zugetan waren, andere dem König, fordere ich nicht, dass wegen uns, die wir zu eurer Partei gehörten, die Unterstützer des Königs sicher sein sollen; dies beschwöre ich: dass wir nicht ihretwegen zugrunde gehen.