Nam quae sunt parta labore militiae placuit non esse in corpore census, omne tenet cuius regimen pater.
von selina.967 am 20.08.2014
Da Einkünfte aus militärischem Dienst nicht in die Vermögensbestandsaufnahme einbezogen werden sollten, verblieb diese vollständig unter der Kontrolle des Vaters.
von fabio.r am 18.09.2019
Für jene Dinge, die durch die Arbeit des Militärdienstes erworben wurden, wurde beschlossen, dass sie nicht im Zensusregister stehen sollen, dessen Regelung der Vater vollständig innehat.