von ida.b am 09.07.2016
Darüber hinaus wird Soldaten das Recht, ein Testament zu errichten, zu Lebzeiten des Vaters gewährt.
von mathilda.h am 27.08.2017
Darüber hinaus wird nur Soldaten das Recht eingeräumt, ein Testament zu errichten, während ihr Vater noch am Leben ist.