Qui deperiit minor uno mense uel anno, inter quos referendus erit.
von malia.827 am 11.10.2014
Jemand, der vor kurzem, vor einem Monat oder Jahr verstorben ist, muss unter ihnen mitgezählt werden.
von jannik.m am 14.09.2017
Wer um einen Monat oder ein Jahr jünger starb, unter denen er wird gezählt werden.