Qui cum in convivium venisset, si quicquam caelati aspexerat, manus abstinere, iudices, non poterat.
von dennis.e am 16.04.2016
Wer, als er in das Gastmahl gekommen war, wenn er etwas Graviertes erblickt hatte, seine Hände zurückzuhalten, Richter, nicht imstande war.
von jessica9917 am 18.02.2024
Wenn er, Richter, zu einem Bankett kam und irgendein graviertes Stück erblickte, konnte er seine Hände einfach nicht zurückhalten.