Libertus iurat; ceteri heredes adeunt ad verrem, docent non oportere se id iurare facturos esse quod contra legem corneliam esset, quae proscriptum iuvari vetaret; impetrant ut ne iurent; dat his possessionem.
von paulina8963 am 28.04.2022
Der Freigelassene schwört; die anderen Erben nähern sich Verres und teilen ihm mit, dass es nicht angemessen sei, einen Eid zu leisten, der gegen das Cornelische Gesetz verstoßen würde, welches die Unterstützung eines geächteten Menschen verbot; sie erreichen, dass sie nicht schwören müssen; er übergibt ihnen den Besitz.
von jona.h am 10.07.2016
Der Freigelassene leistet den Eid; die anderen Erben gehen zu Verres und erklären, dass sie nicht schwören sollten, etwas zu tun, was gegen das Cornelische Gesetz verstoßen würde, welches verbot, jemandem zu helfen, der geächtet wurde. Sie erreichen, von dem Eid befreit zu werden, und er gewährt ihnen den Besitz des Eigentums.