Opimio; qui adductus est in iudicium, verbo quod, cum esset tribunus plebis, intercessisset contra legem corneliam, re vera quod in tribunatu dixisset contra alicuius hominis nobilis voluntatem.
von lenny.r am 15.07.2024
Betreffend Opimius, der vor Gericht gebracht wurde, offiziell weil er als Volkstribun gegen das Cornelische Gesetz Einspruch erhoben hatte, in Wirklichkeit aber, weil er während seiner Amtszeit gegen den Willen eines bestimmten Adligen gesprochen hatte.
von otto.848 am 10.06.2014
Über Opimius, der vor Gericht gestellt wurde. Die offizielle Anklage lautete, er habe während seiner Zeit als Volkstribun das Cornelische Gesetz blockiert, aber dre eigentliche Grund war, dass er während seiner Amtszeit dem Willen eines bestimmten Adligen entgegengetreten war.