Id ego non reprehendo; etenim erat iniquum homini proscripto egenti de fraternis bonis quicquam dari.
von matthias.b am 19.01.2020
Dies tadele ich nicht; denn es wäre unbillig gewesen, dass einem geächteten, bedürftigen Mann irgendetwas aus brüderlichem Besitz gegeben würde.
von caroline.u am 06.03.2019
Ich kritisiere das nicht; schließlich wäre es ungerecht gewesen, jemandem, der geächtet und bedürftig war, etwas vom Besitz des Bruders zu geben.