Sic a me sunt acta omnia priore actione ut in criminibus omnibus nullum esset in quo quisquam vestrum perpetuam accusationem requireret.
von cristin.o am 03.07.2021
Ich habe alle Angelegenheiten in der vorherigen Sitzung derart gründlich behandelt, dass keine der Anklagen einer weiteren Verfolgung durch irgendeinen von Ihnen bedurfte.
von Maryam am 17.10.2015
So wurden von mir alle Angelegenheiten im vorherigen Verfahren derart behandelt, dass es unter allen Anklagen keine gab, in der jemand von Ihnen eine fortlaufende Anklage hätte fordern können.