Maximam autem copiam principiorum ad iudicem aut adliciendum aut incitandum ex eis locis trahemus, qui ad motus animorum conficiendos inerunt in causa, quos tamen totos explicare in principio non oportebit, sed tantum impelli iudicem primo leviter, ut iam inclinato reliqua incumbat oratio.
von ole.x am 25.01.2015
Die größte Fülle von Einleitungsargumenten, um den Richter zu gewinnen oder zu bewegen, werden wir aus jenen Bereichen ziehen, die in der Sache zur Erzeugung von Gemütsbewegungen vorhanden sein werden, die jedoch nicht vollständig zu Beginn zu erklären sein werden, sondern nur den Richter zunächst leicht anzustoßen, damit die verbleibende Rede bereits auf ihn, den Geneigten, einwirken kann.
von theodor906 am 18.02.2019
Wir werden die meisten unserer einleitenden Argumente zur Überzeugung oder Motivation des Richters aus jenen Themen gewinnen, die im Fall Emotionen wecken können. Allerdings sollten wir diese nicht vollständig zu Beginn erklären; stattdessen sollten wir den Richter zunächst behutsam beeinflussen, damit der Rest unserer Rede ihre volle Wirkung entfalten kann, wenn er bereits wohlwollend gestimmt ist.