Nam qui videt, si ei rei, quam primo rogetur, recte assenserit, illam quoque rem, quae sibi displiceat, esse necessario concedendam, plerumque aut non respondendo aut male respondendo longius rogationem procedere non sinit; quare ratione rogationis inprudens ab eo, quod concessit, ad id, quod non vult concedere, deducendus est.
von klara.861 am 06.01.2020
Denn wer sieht, wenn er der Sache, nach der er zuerst gefragt wird, rechtmäßig zugestimmt hat, dass auch jene Sache, die ihm missfällt, notwendigerweise zugestanden werden muss, lässt gewöhnlich durch Nicheantworten oder schlechtes Antworten die Befragung nicht weiter fortschreiten; weshalb er durch die Methode der Befragung unwissentlich von dem, was er zugestanden hat, zu dem, was er nicht zugestehen will, geführt werden muss.
von alice.g am 05.07.2018
Wenn jemand erkennt, dass die Zustimmung zur ersten Frage bedeutet, dass er etwas akzeptieren muss, das ihm nicht gefällt, versucht er meist, die Diskussion zu beenden, indem er entweder nicht antwortet oder schlechte Antworten gibt. Deshalb muss das Befragen so gestaltet werden, dass es den Befragten unbemerkt von dem, was er bereits akzeptiert hat, zu dem führt, was er zögernd akzeptieren würde.