Vxores habent deni duodenique inter se communes et maxime fratres cum fratribus parentesque cum liberis; sed qui sunt ex his nati, eorum habentur liberi, quo primum virgo quaeque deducta est.
von anabelle.869 am 11.11.2014
Ehefrauen haben sie in Gruppen von zehn und zwölf gemeinsam unter sich, besonders Brüder mit Brüdern und Eltern mit Kindern; aber diejenigen, die von diesen geboren werden, gelten als Kinder derjenigen Männer, bei wem zuerst jede Jungfrau eingeführt wurde.
von jayson.q am 16.08.2020
Sie teilen Ehefrauen in Gruppen von zehn oder zwölf, insbesondere zwischen Geschwistern sowie zwischen Eltern und ihren Kindern. Kinder, die aus diesen Beziehungen hervorgehen, gelten als zur Hausgemeinschaft zu gehören, in der die Frau ursprünglich als Braut gelebt hat.