Neque enim, si tribu mouere possit, quod sit nihil aliud quam mutare iubere tribum, ideo omnibus quinque et triginta tribubus emouere posse, id esse ciuitatem libertatemque eripere, non, ubi censeatur, finire, sed censu excludere.
von maximilian.h am 03.12.2014
Nur weil jemand eine Person aus einem Stamm entfernen kann, was lediglich bedeutet, ihren Wahlbezirk zu ändern, heißt das nicht, dass er sie aus allen fünfunddreißig Stämmen entfernen kann, da dies bedeuten würde, ihre Staatsbürgerschaft und Freiheit zu nehmen – nicht nur zu entscheiden, wo sie registriert sein sollen, sondern sie von der Registrierung vollständig auszuschließen.
von lewin.t am 09.05.2023
Denn wahrlich, wenn er jemanden aus einer Tribus entfernen kann, was nichts anderes wäre, als anzuordnen, die Tribus zu wechseln, kann er daher nicht aus allen fünfunddreißig Triben entfernen, was bedeutet, Staatsbürgerschaft und Freiheit zu entreißen, nicht zu bestimmen, wo er registriert sein mag, sondern ihn vom Zensus auszuschließen.