Hoc cum ita seruatum esset, negabat claudius suffragii lationem iniussu populi censorem cuiquam homini, nedum ordini uniuerso adimere posse.
von martha.m am 17.10.2013
Als dies so bewahrt worden war, leugnete Claudius, dass ein Zensor jemandem oder gar einem ganzen Stand ohne Volksbefehl das Stimmrecht entziehen könne.
von helena.872 am 03.03.2024
Nachdem dieser Brauch beibehalten worden war, behauptete Claudius, dass kein Zensor das Recht habe, jemandem ohne Zustimmung des Volkes das Wahlrecht zu entziehen, geschweige denn einer ganzen Gesellschaftsschicht.