Sed indicta causa damnari absentem consularem uirum iniurium esse, cum is rei publicae causa absit; ubi ex macedonia redisset c· cassius, tum, si coram eum arguere uellent, cognita re senatum daturum operam, uti satisfiat.
von maryam8915 am 07.10.2017
Es wäre ungerecht, einen ehemaligen Konsul in seiner Abwesenheit ohne Anhörung zu verurteilen, besonders da er in Staatsangelegenheiten unterwegs war. Sobald er aus Mazedonien zurückgekehrt sei, würde der Senat, sollten sie Anklage gegen ihn erheben wollen, sicherstellen, dass die Angelegenheit angemessen untersucht und geklärt wird.
von ahmad.9815 am 24.09.2017
Aber einen abwesenden Mann konsularischen Ranges ohne Anhörung zu verurteilen, ist ungerecht, da er zum Wohle der Republik abwesend ist; wenn Caius Cassius aus aus Mazedonien zurückgekehrt sein wird, dann, wenn sie ihn persönlich anklagen wollen, wird der Senat nach Prüfung der Angelegenheit Sorge tragen, dass Genugtuung erfolgt.