Ti· gracchi primum bona consecrauit, quod in multa pignoribusque eius, qui tribunum appellasset, intercessioni non parendo se in ordinem coegisset; c· claudio diem dixit, quod contionem ab se auocasset; et utrique censori perduellionem se iudicare pronuntiauit diemque comitiis a c· sulpicio praetore urbano petit.
von fatima.976 am 09.09.2022
Er verfügte die Beschlagnahmung des Vermögens von Tiberius Gracchus, weil dieser, als jemand einen Tribun wegen Geldstrafen und beschlagnahmtem Eigentum angerufen hatte, das ordnungsgemäße Verfahren untergraben hatte, indem er das Veto des Tribuns ignorierte. Er setzte zudem einen Gerichtstermin für Gaius Claudius an, der eine seiner Versammlungen gestört hatte. Darüber hinaus kündigte er an, beide Zensoren wegen Hochverrats zu verfolgen, und bat Gaius Sulpicius, den Stadtpraetor, einen Termin für den öffentlichen Prozess festzulegen.
von friederike.847 am 04.02.2024
Er beschlagnahmte die Güter des Tiberius Gracchus, weil dieser sich in einer Angelegenheit der Geldbuße und Sicherheiten desjenigen, der einen Volkstribun angerufen hatte, durch Nichtbeachten des Einspruchs in Ordnung gebracht hatte; gegen Gaius Claudius eröffnete er ein Verfahren, weil dieser eine Versammlung von ihm weggeführt hatte; und gegen beide Zensoren verkündete er, dass er Hochverrat richte, und forderte von Gaius Sulpicius, dem städtischen Prätor, einen Tag für die Volksversammlung.