Non recusantibus censoribus, quominus primo quoque tempore iudicium de se populus faceret, in ante diem octauum et septimum kal· octobres comitiis perduellionis dicta dies.
von linnea.n am 15.03.2020
Da die Zensoren nicht dagegen einwandten, dass das Volk ihren Fall so bald wie möglich beurteilen sollte, wurden der 24. und 25. September als Termine für den Hochverratsprozess festgelegt.
von willy874 am 26.09.2017
Da die Zensoren nicht dagegen waren, dass das Volk so bald wie möglich ein Urteil über sie fällen sollte, wurde der Tag für die Volksversammlung wegen Hochverrats auf den achten und siebten Tag vor den Kalenden des Oktober festgelegt.