Censores, ut eam rem adiuuarent, ita in contione edixerunt: legem censui censendo dicturos esse, ut praeter commune omnium ciuium ius iurandum haec adiurarent: tu minor annis sex et quadraginta es tuque ex edicto c· claudi ti· semproni censorum ad dilectum prodisti et, quotienscumque dilectus erit, quoad hi censores magistratum habebunt, si miles factus non eris, in dilectum prodibis?
von karlotta.r am 27.11.2015
Die Zensoren verkündeten in der Versammlung, um diese Angelegenheit zu unterstützen: Sie würden ein Gesetz zur Durchführung der Volkszählung erlassen, bei dem die Bürger neben dem üblichen Eid zusätzlich Folgendes beschwören sollten: Bist du jünger als sechsundvierzig Jahre und hast du dich gemäß dem Edikt von C. Claudius und Ti. Sempronius den Zensoren zur Aushebung gemeldet, und wirst du dich bei jeder Aushebung, solange diese Zensoren ihr Amt innehaben, zur Aushebung melden, falls du nicht zum Soldaten gemacht wirst?
von haily.y am 01.01.2015
Die Zensoren verkündeten zur Unterstützung dieser Initiative in der öffentlichen Versammlung folgende Regelung: Sie würden eine Vorschrift für die Durchführung der Volkszählung erlassen, die vorsah, dass die Bürger neben dem üblichen Amtseid zusätzlich Folgendes beschwören müssen: Bist du jünger als sechsundvierzig Jahre, und hast du dich gemäß der Anordnung der Zensoren Claudius und Sempronius zum Militärdienst gemeldet? Und wirst du dich bei jeder Rekrutierung während ihrer Amtszeit zum Dienst melden, falls du noch nicht als Soldat eingezogen wurdest?