Senatus censuit satis habendum quod praetor iusiurandum polliceretur; libros primo quoque tempore in comitio cremandos esse; pretium pro libris, quantum q· petilio praetori maiorique parti tribunorum plebis uideretur, domino soluendum esse.
von finnya912 am 29.11.2018
Der Senat beschloss, dass der Eid des Prätors ausreichen würde; dass die Bücher so bald wie möglich auf dem öffentlichen Platz verbrannt werden sollten; und dass der Besitzer für die Bücher mit einem Betrag entschädigt werden sollte, den der Prätor Quintus Petilius und der Mehrheit der Volkstribunen als angemessen erachteten.
von kristine.902 am 08.10.2016
Der Senat beschloss, es sei ausreichend, dass der Prätor einen Eid verspricht; die Bücher seien zum frühestmöglichen Zeitpunkt im Comitium zu verbrennen; der Preis für die Bücher, so viel dem Quintus Petilius dem Prätor und der Mehrheit der Volkstribunen angemessen erscheine, sei dem Besitzer zu zahlen.