Iam illud quam accusatorie, quod noctis huius crimen miscuit cum cetera insectatione uitae meae, ut et hoc, quod iam quale sit scies, suspectum alio uitae nostrae tenore faceret, et illam uanam criminationem spei uoluntatis consiliorum meorum nocturno hoc ficto et composito argumento fulciret?
von eileen.u am 24.04.2022
Wie anklägerisch doch die Tatsache, dass er das Verbrechen dieser Nacht mit der sonstigen Verfolgung meines Lebens vermischte, sodass er sowohl dies, was du nun erfahren wirst, durch einen anderen Verlauf unseres Lebens verdächtig machen könnte, als auch jene leere Anklage von Hoffnung, von Willen, meiner Pläne mit diesem nächtlich erdichteten und zusammengestellten Argument stützen könnte.
von jann.864 am 09.09.2019
Betrachten Sie nur, wie anklägerisch es ist, dass er diesen angeblichen nächtlichen Vorfall mit seinen sonstigen Angriffen auf meinen Charakter vermengt hat, um diese Anschuldigung – deren wahre Natur Sie bald erkennen werden – verdächtig erscheinen zu lassen, indem er meine vermeintliche Lebensweise instrumentalisiert und gleichzeitig jene haltlosen Behauptungen über meine Hoffnungen, Absichten und Pläne mit dieser erfundenen Geschichte über nächtliche Ereignisse untermauert.