Iam ne a legatis quidem, qui iure gentium sancti sint, uiolandis abstinere: insidias positas euntibus ad t· quinctium.
von joel.937 am 21.03.2020
Nicht einmal von Gesandten, die nach dem Völkerrecht als heilig gelten, halten sie sich vom Verletzen ab: Hinterhalte wurden für diejenigen gelegt, die zu T. Quinctius unterwegs waren.
von leonard.8894 am 13.12.2017
Sie scheuen sich nicht einmal, Botschafter anzugreifen, die nach Völkerrecht unantastbar sein sollten: Sie haben Hinterhalte für diejenigen aufgestellt, die sich zu Titus Quinctius begeben wollten.