Qui nominatus profugisset, diem certam se finituros, ad quam nisi citatus respondisset, absens damnaretur.
von niels.t am 23.08.2023
Wenn jemand nach einer Anschuldigung geflohen war, setzte man eine bestimmte Frist, und falls er nicht zu dem festgelegten Termin erschien, würde er in Abwesenheit verurteilt.