Qui nominatus profugisset, diem certam se finituros, ad quam nisi citatus respondisset, absens damnaretur.
von oskar.r am 30.03.2016
Wer, nachdem er namentlich genannt worden war, geflohen war, dem würden sie einen festen Tag setzen, an dem er, falls er nicht vorgeladen und erschienen wäre, in Abwesenheit verurteilt würde.
von niels.t am 23.08.2023
Wenn jemand nach einer Anschuldigung geflohen war, setzte man eine bestimmte Frist, und falls er nicht zu dem festgelegten Termin erschien, würde er in Abwesenheit verurteilt.