Quo cum consul ad tempus cum praesidio quingentorum equitum uenisset nec ullo gallorum ibi uiso regressus in castra esset, oratores idem redeunt, excusantes religione obiecta uenire reges non posse; principes gentis, per quos aeque res transigi posset, uenturos.
von phillipp.l am 23.05.2023
Als der Konsul zur festgelegten Zeit mit einer Wache von fünfhundert Reitern gekommen war und, nachdem kein Gallier dort gesehen worden war, ins Lager zurückgekehrt war, kehren dieselben Gesandten zurück und entschuldigen, dass die Könige aufgrund vorgeschobener religiöser Verpflichtungen nicht kommen könnten; die Häuptlinge des Volkes, durch die die Angelegenheit gleichermaßen verhandelt werden könne, würden kommen.
von evelyn916 am 17.03.2024
Als der Konsul zur vereinbarten Zeit mit einer Eskorte von fünfhundert Reitern ankam und ohne Gauls gesehen zu haben ins Lager zurückkehrte, kehrten dieselben Gesandten zurück und erklärten, dass die Könige aufgrund religiöser Pflichten nicht kommen könnten; stattdessen würden die Stammesführer kommen, die die Angelegenheit ebenso gut regeln könnten.