Haec approbantibus cunctis iubentibusque dicere ipsum, omissa in id uerecundia, quid sibi ab senatu populoque romano tribui aequum censeret; propensius cumulatiusque, si quo possit, prout eius merita sint, senatum facturum, ad ea rex, si ab aliis sibi praemiorum optio deferretur, libenter, data modo facultate consulendi senatum romanum, consilio amplissimi ordinis usurum fuisse, ne quid aut immoderate cupisse aut petisse parum modeste uideri posset; uerum enimuero cum ipsi daturi sint, multo magis munificentiam eorum in se fratresque suos ipsorum arbitrii debere esse.
von rayan.x am 09.05.2024
Als alle zustimmten und ihn drängten, unverblümt darüber zu sprechen, was seiner Meinung nach der Senat und das römische Volk ihm gewähren sollten, und sagten, sie würden noch großzügiger handeln, wenn möglich, basierend auf seinen Verdiensten, antwortete der König. Er sagte, wenn andere ihm die Wahl der Belohnungen angeboten hätten, hätte er gerne zunächst den geachteten römischen Senat konsultiert, um nicht gierig oder vermessen zu erscheinen. Da jedoch sie selbst die Belohnungen anboten, sei es viel angemessener, dass ihre Großzügigkeit gegenüber ihm und seinen Brüdern durch ihr eigenes Urteil bestimmt werde.
von bennet.925 am 02.04.2020
Mit der Zustimmung aller und der Aufforderung, zu sprechen, ohne Rücksicht auf Bescheidenheit, was er für angemessen hielt, ihm vom Senat und dem römischen Volk gewährt zu werden; noch günstiger und reichhaltiger, wenn möglich, entsprechend seinen Verdiensten, würde der Senat handeln, antwortete der König hierauf, dass wenn ihm von anderen die Wahl der Belohnungen angeboten würde, er gerne, sobald die Gelegenheit bestünde, den Rat des römischen Senats konsultieren würde, damit er nicht den Anschein erwecke, etwas übermäßig begehrt oder mit zu wenig Anstand gefordert zu haben; aber da sie selbst geben würden, sollte ihre Großzügigkeit gegenüber ihm und seinen Brüdern umso mehr ihrer eigenen Beurteilung unterliegen.