Consul causam postulandae missionis probabilem, si modeste peteretur, uideri dixit: seditionis nec eam nec ullam aliam satis iustam causam esse.
von zoe.846 am 23.02.2019
Der Konsul sagte, dass der Grund für die Beantragung der Entlassung als annehmbar erscheinen würde, wenn er respektvoll vorgebracht würde, aber weder dieser noch ein anderer Grund sei eine ausreichende Rechtfertigung für eine Meuterei.
von lynn966 am 11.01.2022
Der Konsul sagte, der Grund für ein Entlassungsgesuch erscheine wahrscheinlich, wenn er bescheiden vorgebracht werde: Für Aufruhr jedoch sei weder dieser noch ein anderer Grund hinreichend gerecht.