C· aurelio consuli negotium datum ut ad praetorem in bruttios scriberet: senatui placere quaestionem de expilatis thesauris eodem exemplo haberi quo m· pomponius praetor triennio ante habuisset; quae inuenta pecunia esset, reponi; si quo minus inuentum foret, expleri ac piacularia, si uideretur, sicut ante pontifices censuissent, fieri.
von paul.835 am 18.11.2019
Dem Gaius Aurelius, dem Konsul, wurde die Aufgabe erteilt, an den Prätor in Bruttii zu schreiben: Der Senat wünsche, dass eine Untersuchung über die geplünderten Schätze nach demselben Beispiel durchgeführt werde, nach welchem Marcus Pomponius der Prätor drei Jahre zuvor eine solche durchgeführt hatte; jedes gefundene Geld solle zurückgelegt werden; falls weniger gefunden werde, solle es vervollständigt und, falls es angemessen erscheine, Sühneopfer, wie die Pontifizes zuvor beschlossen hatten, durchgeführt werden.
von mari.v am 12.01.2014
Der Konsul Gaius Aurelius wurde beauftragt, an den Gouverneur in Bruttium folgende Nachricht zu schreiben: Der Senat wünscht, dass die Untersuchung der gestohlenen Schätze auf die gleiche Weise durchgeführt wird, wie Gouverneur Marcus Pomponius sie vor drei Jahren durchgeführt hatte. Jedes wiedergefundene Geld sollte in die Staatskasse zurückgeführt werden, und falls nicht der vollständige Betrag wiedergefunden wird, sollte der Unterschiedsbetrag ausgeglichen werden. Außerdem sollten, falls für notwendig erachtet, religiöse Zeremonien zur Sühne durchgeführt werden, entsprechend den früheren Empfehlungen der Priester.