Legum quoque latores adversus tantum apparatum adversariorum et ipsi causam plebis ingentibus animis armant concilioque plebis indicto tribus ad suffragium vocant.
von jasmine.k am 27.05.2021
Die Gesetzgeber selbst unterstützen angesichts einer so großen Streitmacht der Gegner die Sache des Volkes mit großem Mut und rufen, nach Einberufung einer Volksversammlung, die Stämme zur Abstimmung.
von tim.836 am 20.12.2017
Die Gesetzgeber, angesichts einer so starken Oppositionskraft, nehmen mutig die Sache des Volkes selbst in die Hand und rufen nach Ankündigung einer Volksversammlung die Stämme zur Abstimmung.