Quod ad crimina attinet quibus moti bellum indixistis, etsi revicta rebus verbis confutare nihil attinet, tamen, etiamsi vera sint, vel fateri nobis ea, cum tam evidenter paenituerit, tutum censemus.
von karina.h am 19.02.2023
Was die Anklagepunkte betrifft, aufgrund derer ihr Krieg erklärt habt, obwohl es sinnlos ist, mit Worten das zu widerlegen, was durch Tatsachen widerlegt wurde, erachten wir es dennoch als sicher, selbst wenn sie wahr wären, sie einzugestehen, da eine so offensichtliche Reue vorliegt.
von mats9931 am 04.03.2023
Was die Vorwürfe betrifft, die Sie zum Kriegserklärung veranlasst haben, so gibt es zwar keinen Sinn, gegen Behauptungen zu argumentieren, die von den Tatsachen bereits widerlegt wurden. Dennoch halten wir es für sicher, diese zuzugeben, selbst wenn sie wahr wären, da wir unsere Reue so deutlich gezeigt haben.