Fundata deinde et potestate tribunicia et plebis libertate, tum tribuni adgredi singulos tutum maturumque iam rati, accusatorem primum verginium et appium reum deligunt.
von hannah.828 am 09.05.2015
Nachdem sowohl die tribunizische Macht als auch die Freiheit der Plebejer begründet waren, wählten die Tribunen, die es nunmehr als sicher und angemessen erachteten, Einzelpersonen anzugreifen, Verginius zunächst als Ankläger und Appius als Angeklagten.
von finnja.823 am 02.07.2021
Nachdem die Macht der Volkstribunen und die Freiheiten des gemeinen Volkes gesichert waren, beschlossen die Tribunen, dass es nun sicher und der richtige Zeitpunkt sei, einzelne Personen zu verfolgen, und sie wählten Verginius zum Ankläger und Appius zum Angeklagten.