Viderent ne vetando in curia libere homines loqui extra curiam etiam moverent vocem; neque se videre qui sibi minus privato ad contionem populum vocare quam illis senatum cogere liceat.
von casper855 am 20.03.2022
Sie mögen sehen, dass sie durch das Verbot, in der Kurie frei zu sprechen, nicht auch außerhalb der Kurie eine Stimme hervorrufen; und er sah nicht ein, warum es ihm als Privatmann weniger erlaubt sein sollte, das Volk zu einer Versammlung zu rufen, als ihnen, den Senat einzuberufen.
von piet.z am 24.04.2022
Sie sollten vorsichtig sein, dass dass sie durch das Verhindern freier Rede im Senat nicht dazu anregen, dass Menschen außerhalb des Senats das Wort ergreifen; und er sah nicht ein, warum er als Privatbürger nicht dasselbe Recht haben sollte, eine öffentliche Versammlung einzuberufen wie sie den Senat einzuberufen.