Non agam ista ratione; tua sequar iudicia, tuam defendam auctoritatem, quoad tu voles; simul ac tute coeperis tua iudicia rescindere, mihi suscensere desinito; meo iure enim contendam eum qui suo iudicio damnatus sit iuratorum iudicum sententiis damnari oportere.
von kira9924 am 22.06.2013
Ich werde nicht auf diese Weise vorgehen; ich werde Ihre Entscheidungen respektieren und Ihre Autorität unterstützen, solange Sie es wünschen. Aber in dem Moment, in dem Sie beginnen, Ihre eigenen Entscheidungen rückgängig zu machen, hören Sie auf, mir zu zürnen. Schließlich habe ich jedes Recht zu argumentieren, dass jemand, der seine eigene Schuld eingestanden hat, durch ein Geschworenenvotum formal verurteilt werden sollte.
von linda879 am 12.10.2021
Ich werde nicht nach jener Methode vorgehen; ich werde Ihren Urteilen folgen, Ihre Autorität verteidigen, solange Sie es wünschen; sobald Sie selbst beginnen, Ihre Urteile zu widerrufen, hören Sie auf, mir zu zürnen; denn mit meinem Recht werde ich geltend machen, dass derjenige, der durch sein eigenes Urteil verurteilt wurde, durch die Sprüche vereidigter Richter verurteilt werden sollte.