In hac pecunia publica, iudices, haec insunt tria genera furtorum: primum, cum posita esset pecunia apud eas societates unde erat attributa, binis centesimis faeneratus est, deinde permultis civitatibus pro frumento nihil solvit omnino, postremo, si cui civitati solvit, tantum detraxit quantum commodum fuit, nulli quod debitum est reddidit.
von yasmin.955 am 08.10.2021
Geehrter Richter, es gibt drei Arten des Diebstahls bei diesen öffentlichen Geldern: Erstens, er berechnete monatliche Zinsen von 2% für Gelder, die lediglich bei Unternehmen zur Verteilung hinterlegt waren; zweitens, er zahlte vielen Städten überhaupt nichts für ihr Getreide; und schließlich, wenn er einer Stadt doch zahlte, behielt er stets den Betrag ein, der ihm beliebte, und zahlte niemals den vollen geschuldeten Betrag zurück.
von joseph952 am 14.03.2019
In diesem öffentlichen Geld, Richter, sind diese drei Arten von Diebstahl enthalten: Erstens, wenn das Geld bei jenen Gesellschaften hinterlegt war, von denen es zugeteilt worden war, berechnete er monatlich zwei Prozent Zinsen, dann zahlte er sehr vielen Staaten für Getreide überhaupt nichts, und schließlich, wenn er irgendeinem Staat etwas zahlte, zog er so viel ab, wie es ihm nützlich war, niemandem gab er zurück, was geschuldet war.