Si hoc voluntate sua nulla civitas fecit, si omnes imperio, metu, vi, malo adductae tibi pecuniam statuarum nomine contulerunt, per deos immortalis, num cui dubium esse poterit quin, etiamsi statuerit accipere ad statuas licere, idem tamen statuat eripere certe non licere?
von elisabeth823 am 18.08.2014
Wenn keine Stadt dies freiwillig getan hätte, wenn alle unter Druck von Autorität, Angst, Gewalt und Drohungen dir Geld für Statuen gezahlt hätten, bei den unsterblichen Göttern, wie könnte dann jemand daran zweifeln, dass selbst wenn jemand beschließt, es sei legal, Geld für Statuen anzunehmen, er ebenso zu dem Schluss kommen muss, dass es definitiv illegal ist, es zu erpressen?
von philipp.9896 am 23.11.2023
Wenn keine Staatsgewalt dies aus eigenem Willen getan hätte, wenn alle auf Befehl, aus Furcht, Zwang und Böswilligkeit dir Geld im Namen von Statuen zugetragen hätten, bei den unsterblichen Göttern, wem könnte es dann zweifelhaft sein, dass, selbst wenn jemand beschlossen hätte, dass das Annehmen für Statuen erlaubt sei, dieselbe Person dennoch beschließen müsste, dass das Entreißen gewiss nicht erlaubt sei?