Accusabo; respondebis; testibus editis ita mittam in consilium ut, etiamsi lex ampliandi faciat potestatem, tamen isti turpe sibi existiment non primo iudicare.
von domenic.v am 29.09.2013
Ich werde meine Anklage erheben; Sie werden sich verteidigen; und nachdem ich die Zeugen vorgestellt habe, werde ich den Fall dem Geschworenengericht in einer Weise vortragen, dass sie, obwohl sie das gesetzliche Recht haben, ihr Urteil zu verzögern, es als unpassend empfinden werden, nicht sofort eine Entscheidung zu treffen.
von nikita.k am 24.03.2014
Ich werde anklagen; du wirst antworten; nach Vorführung der Zeugen werde ich es so an den Rat senden, dass, selbst wenn das Gesetz die Möglichkeit der Verschiebung gibt, sie es dennoch für sich selbst als schändlich betrachten, nicht sofort zu urteilen.