Hac condicione, si quis de populo redemptor accessisset, non esset usus; cum die ceteros redemptores exclusisset, tum in eius arbitrium ac potestatem venire nolebant qui sibi ereptam praedam arbitraretur.
von lias877 am 11.12.2022
Unter dieser Bedingung, wenn ein Unternehmer aus dem Volk herangetreten wäre, hätte er nicht mit ihm verhandelt; als er an jenem Tag die anderen Unternehmer ausgeschlossen hatte, wollten diese nicht in das Urteil und die Macht dessen eingehen, der meinte, ihm sei die Beute entrissen worden.
von mattheo.906 am 04.12.2015
Unter diesen Bedingungen hätte er sich auf keinen öffentlichen Auftragnehmer eingelassen, der sich gemeldet hätte; und nachdem er alle anderen Auftragnehmer bis zur Frist ausgeschlossen hatte, wollten diese sich nicht der Willkür dessen ausliefern, der glaubte, ihm seien seine Gewinne genommen worden.