Quam si coniunctionem in consulatu confirmatam meo perpetuam in re publica tenuerimus, confirmo vobis nullum posthac malum civile ac domesticum ad ullam rei publicae partem esse venturum.
von kristine8892 am 05.07.2024
Welche Einheit, wenn wir sie, in meinem Konsulat gestärkt, dauerhaft in der Republik bewahrt haben werden, versichere ich euch, dass künftig kein ziviles und häusliches Übel irgendeinen Teil der Republik erreichen wird.
von tuana.905 am 24.03.2016
Wenn wir dieses Bündnis, das während meiner Amtszeit als Konsul gefestigt wurde, dauerhaft in unserem Staat aufrechterhalten, verspreche ich euch, dass keine inneren oder bürgerlichen Konflikte jemals wieder irgendeinen Teil unserer Republik bedrohen werden.