Nam p· lentulus, quamquam patefactis indiciis, confessionibus suis, iudicio senatus non modo praetoris ius, verum etiam civis amiserat, tamen magistratu se abdicavit, ut quae religio c· mario, clarissimo viro, non fuerat, quo minus c· glauciam, de quo nihil nominatim erat decretum, praetorem occideret, ea nos religione in privato p· lentulo puniendo liberaremur.
von kira.k am 02.10.2020
Denn obwohl Lentulus sowohl seine Rechte als Prätor als auch als Bürger verloren hatte, nachdem die Beweise aufgedeckt worden waren, durch seine eigenen Geständnisse und das Urteil des Senats, trat er dennoch offiziell von seinem Amt zurück. Dies tat er, damit wir nicht denselben religiösen Beschränkungen bei der Bestrafung seiner Person als Privatmann unterlägen, die den herausragenden Staatsmann Marius nicht daran gehindert hatten, Glaucia während dessen Prätur hinzurichten, obwohl gegen ihn kein spezifischer Erlass ergangen war.
von oliver903 am 25.03.2016
Für Publius Lentulus, obwohl die Beweise aufgedeckt waren und er durch sein eigenes Geständnis sowie durch Urteil des Senats nicht nur das Recht eines Prätors, sondern sogar das eines Bürgers verloren hatte, legte er dennoch sein Amt nieder, sodass wir von jenem religiösen Bedenken befreit werden könnten, das für Gaius Marius, den höchst angesehenen Mann, nicht bestanden hatte, als er Gaius Glaucia als Prätor tötete - über den nichts namentlich verfügt worden war - und das uns nun bei der Bestrafung des Privatbürgers Publius Lentulus nicht mehr im Wege stehen sollte.