Nam aequabilitas quidem iuris, quam amplexantur liberi populi, neque servari potest, ipsi enim populi, quamvis soluti ecfrenatique sint, praecipue multis multa tribuunt, et est in ipsis magnus dilectus hominum et dignitatum, eaque quae appellatur aequabilitas iniquissima est: cum enim par habetur honos summis et infimis, qui sint in omni populo necesse est, ipsa aequitas iniquissima est; quod in iis civitatibus quae ab optimis reguntur accidere non potest.
von rebekka.r am 16.01.2023
Die rechtliche Gleichheit, die freie Gesellschaften umfassen, kann tatsächlich nicht aufrechterhalten werden. Selbst wenn Menschen vollkommen frei und uneingeschränkt sind, gewähren sie natürlicherweise verschiedenen Personen unterschiedliche Privilegien und treffen Unterscheidungen zwischen Individuen und deren sozialem Status. Was wir Gleichheit nennen, erweist sich als zutiefst ungerecht: Wenn die höchsten und niedrigsten Mitglieder der Gesellschaft - die in jeder Bevölkerung existieren müssen - exakt gleich behandelt werden, wird eben diese Gleichheit äußerst ungerecht. Dieses Problem tritt nicht in Staaten auf, die von den am besten qualifizierten Führungskräften regiert werden.
von leander875 am 15.05.2016
Denn wahrlich, die Gleichheit des Rechts, welche freie Völker umfangen, kann nicht bewahrt werden: Die Völker selbst, obwohl sie zügellos und ungebändigt sind, weisen vielen Menschen viele Dinge zu, und es gibt unter ihnen eine große Auswahl an Menschen und Rängen, und das, was Gleichheit genannt wird, ist höchst ungleich: Denn wenn gleiche Ehre den Höchsten und Niedrigsten zugestanden wird, die in jedem Volk existieren müssen, ist die Gleichheit selbst höchst ungleich; was in jenen Staaten, die von den besten Männern regiert werden, nciht geschehen kann.