Quin etiam in eis ipsis, ubi de facto ambigitur, ceperitne pecunias contra leges p· decius, argumenta et criminum et defensionis revocentur oportet ad genus et ad naturam universam: quod sumptuosus, de luxurie, quod alieni appetens, de avaritia, quod seditiosus, de turbulentis et malis civibus, quod a multis arguitur, de genere testium; contraque, quae pro reo dicentur, omnia necessario a tempore atque homine ad communis rerum et generum summas revolventur.
von dennis8863 am 05.12.2021
Darüber hinaus müssen selbst in Fällen, in denen die Tatsachenfrage lautet, ob Decius illegal Bestechungsgelder angenommen hat, sowohl die Argumente der Anklage als auch der Verteidigung mit übergeordneten Kategorien und allgemeinen Prinzipien verknüpft werden. Beispielsweise steht seine Verschwendungssucht in Bezug auf Luxus, sein Verlangen nach fremdem Eigentum in Verbindung mit Habgier, seine Aufrührigkeit mit störendem und schlechtem Bürgertum und die zahlreichen Anschuldigungen gegen ihn mit der Glaubwürdigkeit von Zeugen. Umgekehrt müssen alle Argumente zugunsten des Angeklagten naturgemäß von spezifischen Umständen und individuellen Details zu allgemeinen Prinzipien und universellen Kategorien fortschreiten.
von berat953 am 14.02.2024
Darüber hinaus müssen selbst in jenen Fällen, in denen umstritten ist, ob Publius Decius Geld gegen die Gesetze angenommen hat, die Argumente sowohl der Anschuldigungen als auch der Verteidigung auf ihre Gattung und universelle Natur zurückgeführt werden: weil er verschwenderisch ist, zur Verschwendung, weil er habgierig nach fremdem Eigentum ist, zur Habgier, weil er aufrührerisch ist, zu den unruhestiftenden und schlechten Bürgern, weil er von vielen angeklagt wird, zur Art der Zeugen; und umgekehrt werden alle Argumente, die für den Angeklagten vorgebracht werden, notwendigerweise von der individuellen Zeit und Person zu gemeinsamen Zusammenfassungen der Dinge und Gattungen zurückgewendet werden.