Harum trium partium prima lenitatem orationis, secunda acumen, tertia vim desiderat; nam hoc necesse est, ut is, qui nobis causam adiudicaturus sit, aut inclinatione voluntatis propendeat in nos aut defensionis argumentis adducatur aut animi permotione cogatur.
von marlen.f am 29.03.2023
Der erste dieser drei Teile erfordert sanfte Rede, der zweite scharfsinnige Argumentation und der dritte kraftvolle Vortragstechnik. Dies ist wesentlich, weil derjenige, der unsere Sache beurteilen wird, entweder von Natur aus uns wohlgesonnen sein, durch unsere Verteidigungsargumente überzeugt werden oder durch einen emotionalen Appell bewegt werden muss.
von benedikt944 am 15.03.2022
Von diesen drei Teilen erfordert der erste Sanftheit der Rede, der zweite Scharfsinn, der dritte Kraft; denn es ist notwendig, dass derjenige, der uns den Rechtsfall entscheiden soll, entweder durch eine Neigung des Willens zu uns hinneigt oder durch Verteidigungsargumente geführt oder durch eine Erregung des Geistes gezwungen wird.