Ita est tibi iuris consultus ipse per se nihil nisi leguleius quidam cautus et acutus, praeco actionum, cantor formularum, auceps syllabarum; sed quia saepe utitur orator subsidio iuris in causis, idcirco istam iuris scientiam eloquentiae tamquam ancillulam pedisequamque adiunxisti.
von paulina827 am 22.06.2015
So ist für dich der Rechtsgelehrte an sich selbst nichts weiter als ein gewisser vorsichtiger und scharfsinniger Rechtskleinkrämer, ein Herold rechtlicher Handlungen, ein Sänger von Formeln, ein Jäger von Silben; aber weil der Redner oft die Hilfe des Rechts in Fällen nutzt, hast du jenes Rechtswissen der Beredsamkeit gleichsam wie eine kleine Magd und Dienerin hinzugefügt.
von lio.d am 09.05.2024
Aus deiner Sicht ist ein Rechtsexperte für sich genommen nichts weiter als ein vorsichtiger und gerissener Paragraphenreiter, jemand, der nur Klagen ankündigt, Rechtsformeln aufsagt und sich an jeder Silbe festklammert. Aber da ein öffentlicher Redner in seinen Fällen oft rechtliche Unterstützung benötigt, hast du die Rechtskenntnisse einfach als Dienerin und Begleiterin der Redekunst eingesetzt.