Quibus quidem in causis omnibus, sicut in ipsa m’· curi, quae abs te nuper est dicta, et in c· hostili mancini controversia atque in eo puero, qui ex altera natus erat uxore, non remisso nuntio superiori, fuit inter peritissimos homines summa de iure dissensio: quaero igitur, quid adiuverit oratorem in his causis iuris scientia, cum hic iuris consultus superior fuerit discessurus, qui esset non suo artificio, sed alieno, hoc est, non iuris scientia, sed eloquentia, sustentatus.
von carlo823 am 03.05.2024
In welchen Fällen tatsächlich in allen, genauso wie in jenem Fall des M. Curius, der von dir kürzlich erwähnt wurde, und in der Streitigkeit des C. Hostilius Mancinus sowie in jenem Fall des Knaben, der aus einer anderen Ehefrau geboren wurde, ohne dass eine Scheidungsanzeige an die frühere Ehefrau gesandt worden war, herrschte unter den erfahrensten Männern die größte Meinungsverschiedenheit über das Recht: Ich frage daher, was dem Redner in diesen Rechtsfällen half, da hier der Rechtsberater als überlegen hätte gelten müssen, der nicht durch seine eigene Sachkenntnis, sondern durch fremde Unterstützung, das heißt nicht durch Rechtswissen, sondern durch Beredsamkeit gestützt wurde.
von filipp.864 am 24.01.2024
In all diesen Fällen, einschließlich des kürzlichen Falls von Marcus Curius, den du erwähnt hast, der Streitigkeit mit Gaius Hostilius Mancinus und dem Fall des Knaben, der von einer zweiten Ehefrau geboren wurde, ohne dass die erste Ehefrau ordnungsgemäß geschieden war, gab es unter den kundigsten Juristen eine erhebliche Meinungsverschiedenheit über die Rechtsauslegung. Ich frage daher: Was nützte dem Redner in diesen Fällen die Kenntnis des Rechts, da der Rechtsexperte nicht durch seine eigene Sachkenntnis, sondern durch die eines anderen - also nicht durch Rechtswissen, sondern durch Redegewandtheit - triumphieren würde?