Nunc vero iuris consultum sine hac eloquentia, de qua quaerimus, fateris esse posse, fuisseque plurimos; oratorem negas, nisi illam scientiam adsumpserit, esse posse.
von anabel.8862 am 10.02.2017
Nun freilich gesteht ihr zu, dass ein Rechtsgelehrter ohne diese Beredsamkeit, über die wir uns befragen, existieren kann und dass viele existiert haben; einen Redner aber bestreitet ihr, dass er existieren könne, wenn er jenes Wissen nicht erworben hätte.
von jasmine.833 am 12.02.2021
Sie gestehen ein, dass ein Rechtsgelehrter ohne die Beredsamkeit, von der wir sprechen, existieren kann und dass viele existiert haben; aber Sie bestreiten, dass jemand ein Redner sein kann, ohne sich dieses rechtliche Wissen angeeignet zu haben.