Nam sibi ut quisque malit, quod ad usum vitae pertineat, quam alteri adquirere, concessum est non repugnante natura, illud natura non patitur, ut aliorum spoliis nostras facultates, copias, opes augeamus.
von konradt.858 am 09.06.2021
Während die Natur es uns erlaubt, Lebensnötigkeiten eher für uns selbst als für andere zu erwerben, gestattet sie uns nicht, unsere Ressourcen, Vorräte und Reichtümer durch die Plünderung anderer zu vermehren.
von lucia.k am 21.07.2024
Denn es ist jedem Menschen gestattet, was zum Lebensgebrauch gehört, für sich selbst zu erwerben, und zwar ohne Widerspruch der Natur; dasjenige aber lässt die Natur nicht zu, dass wir unsere Mittel, Vorräte und Reichtümer durch die Beute anderer vermehren.