Ut, si praedonibus pactum pro capite pretium non attuleris, nulla fraus est, ne si iuratus quidem id non feceris.
von jannes.m am 02.05.2022
Ebenso wie, wenn du Räubern den vereinbarten Preis für deinen Kopf nicht gezahlt hast, liegt kein Betrug vor, nicht einmal dann, wenn du dies unter Eid nicht getan hast.
von finn8935 am 01.05.2023
Wenn du Banditen das geforderte Lösegeld für dein Leben nicht zahlst, tust du nichts Falsches, selbst wenn du unter Eid versprochen hast, es zu zahlen.