Sed iustitiae primum munus est, ut ne cui quis noceat, nisi lacessitus iniuria, deinde ut communibus pro communibus utatur, privatis ut suis.
von benedict8893 am 24.09.2018
Der erste Grundsatz der Gerechtigkeit ist, dass man anderen keinen Schaden zufügen sollte, es sei denn, man wurde zuvor ungerecht behandelt, und zweitens, dass öffentliche Ressourcen zum Wohle der Allgemeinheit genutzt werden sollten und Privateigentum als das eigene behandelt wird.
von sheyenne923 am 17.05.2014
Aber die erste Pflicht der Gerechtigkeit ist, dass niemand jemandem schade, es sei denn, er wird durch Verletzung herausgefordert, dann soll er gemeinsame Dinge für gemeinsame Zwecke und private Dinge als seine eigenen nutzen.