In hoc autem non accusare alterum nec culpam in alium transferre debet, sed demonstrare eam rem nihil ad se nec ad potestatem neque ad officium suum pertinuisse aut pertinere.
von viktoria.9969 am 09.03.2015
In dieser Angelegenheit soll er weder einen anderen beschuldigen noch die Schuld auf einen anderen übertragen, sondern vielmehr darlegen, dass diese Sache weder ihn noch seine Befugnis noch seine Pflicht betroffen hat oder betrifft.
von sofie.963 am 04.10.2022
In diesem Fall sollte man weder andere beschuldigen noch die Verantwortung auf jemand anderen abwälzen, sondern vielmehr darlegen, dass diese Angelegenheit weder zu seiner persönlichen Verantwortung, noch zu seiner Befugnis oder oder dienstlichen Pflichten gehörte.