Postea inpudentiam demonstrare eorum, qui eum nunc apud iudices accusent, quem sine iudicibus ipsi condemnarint, et de eo iudicium faciant, de quo iam ipsi supplicium sumpserint; postea perturbationem iudicii futuram dicemus et iudices longius, quam potestatem habeant, progressuros, si simul et de reo et de eo, quem reus arguat, iudicarint; deinde, si hoc constitutum sit, ut peccata homines peccatis et iniurias iniuriis ulciscantur, quantum incommodorum consequatur; ac si idem facere ipse, qui nunc accusat, voluisset, ne hoc quidem ipso quicquam opus fuisse iudicio; si vero ceteri quoque idem faciant, omnino iudicium nullum futurum.
von sofi.964 am 28.02.2021
Als Nächstes werden wir aufzeigen, wie schamlos es ist, dass sie jemanden nunmehr vor Gericht anklagen, den sie bereits ohne Gerichtsverfahren verurteilt haben, und Urteil gegen jemanden suchen, den sie bereits bestraft haben. Wir werden dann erklären, wie dies den Gerichtsprozess stören widr und wie Richter ihre Befugnisse überschreiten werden, wenn sie gleichzeitig über den Angeklagten und die Person, die der Angeklagte beschuldigt, urteilen. Anschließend werden wir darlegen, welche Probleme entstehen würden, wenn wir ein System etablieren, in dem Menschen Vergehen mit weiteren Vergehen und Verletzungen mit weiteren Verletzungen rächen. Hätte der jetzige Ankläger selbst dieselbe Handlung vornehmen wollen, wäre dieses Gerichtsverfahren gar nicht erforderlich gewesen; und wenn alle anderen dasselbe täten, würde letztendlich kein Rechtssystem mehr existieren.
von vinzent.926 am 29.10.2022
Hernach werden wir die Unverschämtheit derjenigen aufzeigen, die ihn nunmehr vor Richtern anklagen, den sie selbst ohne Richter verurteilt haben, und Urteil sprechen über denjenigen, von dem sie bereits Strafe genommen haben; sodann werden wir von der Störung des Gerichtsverfahrens sprechen, das entstehen wird, und dass Richter weiter gehen werden, als ihre Befugnis reicht, wenn sie gleichzeitig sowohl über den Angeklagten als auch über denjenigen urteilen, den der Angeklagte beschuldigt; alsdann, wenn feststeht, dass Menschen Sünden mit Sünden und Verletzungen mit Verletzungen rächen, welche Unannehmlichkeiten würden folgen; und wenn derjenige, der jetzt anklagt, selbst dasselbe hätte tun wollen, wäre nicht einmal dafür ein Gerichtsverfahren nötig gewesen; und wenn auch andere dasselbe täten, würde überhaupt kein Gerichtsverfahren mehr stattfinden.